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Verwaltungsakt im Dienst der Unternehmen

Es scheint, dass das Landratsamt des Burgenlandkreises sich ganz in den Dienst der MUEG stellt. Zunächst verwundert uns, dass sämtliche Umweltschäden, welche der Bau nach sich zieht, von der Naturschutzbehörde nahezu kritiklos abgenickt wurden. Ausnahmen zur Zerstörung der Schutzgüter werden regelmäßig erteilt. "Die naturschutzrechtliche Ausnahme vom Verbot der Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der gesetzlich geschützten Biotope wird mit NB zugelassen." (NB = Nebenbedingungen) "Die Umweltverträglichkeit des Planvorhabens wird hiermit festgestellt." "Zusammenfassend werden keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Flora und Fauna erwartet."

...bis auf die 11 ha gerodeten Wald, zerstörte Trockenwiesen, die vertriebenen oder getöteten Tiere (allein 61 Vogelarten, 8 Arten Lurche und Kriechtiere, Insekten, Hasen, Rehe, Hirsche... und, und, und). Und nebenbei dann nochmal 86 Kubikmeter verschwendetes Grundwasser jeden Tag! Das sind doch keine erhebliche Auswirkungen, oder? Da muss man schon noch 7,5 Mio Tonnen Giftmüll hinwerfen, damit es wirkt.

Darüber hinaus ordnet der Landrat den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses auf Antrag der MUEG an. Im Beschluss heißt es dazu:

"Des Weiteren kann die Behörde Auf Antrag des Begünstigten gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1 VwGO die sofortige Vollziehung anordnen, wenn ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden Verwaltungsakt einlegt. [...] Der Antrag ist zulässig [...] insbesondere in Fällen, in denen mit der Anfechtung durch Dritte zu rechnen ist[...]."

Auf Deutsch: Die Behörde kann auf Antrag der MUEG sofortigen Vollzug anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die Betroffenen gegen den Beschluss rechtlich vorgehen wollen.


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